7. Abschnitt: Begünstigte | Bundesagentur für Arbeit (2023)

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Nach § 7 Abs. 4 SGB II besteht beim Bezug einer Altersrente kein Leistungsanspruch. Laut Rentenbescheid beginnt die laufende Rentenzahlung am 1. April. Die eigentliche Übergabe erfolgt jedoch erst Ende April.

1.) Ist unter Bezugnahme im vorstehenden Sinne der im Rentenbescheid angegebene Beginn der tatsächlichen Zahlung bzw. der tatsächliche Eingang der Zahlung beim Rentenberechtigten zu verstehen?
2.) Ist die Auszahlung der Leistung auch ab dem 01.04. stoppen, wenn es eine Zahlungslücke gibt, weil die Rente erst Anfang Mai entsteht?
3.) Darf ein Darlehen nach § 24 Abs. 4 SGB II wegen möglicher „Lohnlücke“ bis zum Erhalt der Rentenzahlung gewährt werden oder muss eine Überweisung an den Leistungserbringer nach dem SGB XII erfolgen?
4.) Wie ist vorzugehen, wenn die Rente nicht bedarfsgerecht ist?

Zu 1.) Der Bezug der Altersrente beginnt erst mit der Zahlung der Rentenraten. Daher ist der Ausschluss des § 7 Abs. 4, 2. Alternative SGB II erst zu diesem Zeitpunkt erfüllt.

Zu 2.) Die Leistungszusage kann erst nach Bezug von Versorgungsleistungen widerrufen werden (§ 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X). Daher ist eine „Lohnlücke“ ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Rentner andere Anspruchsvoraussetzungen nach dem SGB II (insbesondere das Erreichen der Altersgrenze des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II ) nicht erfüllt.

Zu 3.) Nicht aufgrund einer Leistungslücke (siehe oben), sondern zur Vermeidung einer Überzahlung kann der Beförderer SGB II Leistungen aus der Unterhaltsversicherung nach § 24 Abs. 4 SGB II als Darlehen für den Eintrittsmonat gewähren. Wird die Rente für den Monat April bis Mai nachweislich nicht gezahlt, muss das gewährte Darlehen nicht zurückgezahlt werden, da im Monat April kein Ausschlussgrund vorliegt und das Einkommen noch nicht erwirtschaftet wurde.

Zu 4.) Bei nicht bedarfsdeckender Rente wird das Bürgereinkommen bis zur Auszahlung der Rente als Zuschuss geltend gemacht und erst dann erfolgt der Ausschluss. Die zuvor angepasste Rente muss mit dem Leistungsanspruch abgegolten werden. Ggf. ist eine Berechnung des Einkommens im angebrochenen Monat zu berücksichtigen, siehe FW § ​​​​​​​​​​​​9 Rz. 9.4. Auch ein Darlehen nach § 24 Abs. 4 SGB II kann bei der Forderungshöhe berücksichtigt werden.

Vorschläge:

Bei einem Erstattungsantrag wird der von den Absetzbeträgen abgezogene Rentenbetrag bis zur Höhe der Auszahlung der Bürgerrente geltend gemacht. Wenn die angepasste Rente geringer ist als die Höhe der Bürgergeldzahlung, kann der Leistungsempfänger den Rest behalten, da seine Leistung rechtmäßig war. Schließlich haben Sie im nachgerechneten Zeitraum keinen Unterhalt berechnet.

Siehe auch andere Einträge zu §7:

  • "Altersrente - Ausschluss von Arbeitslosengeld II"
  • "Altersrente - Zeit zwischen dem 65. Lebensjahr und dem Rentenbeginn"

Stoppen: 13.02.2023

WDB-Beitragsnummer:070052

Der Beschwerdeführer wurde vor dem 1. Januar 1947 geboren und starb am 2. April. das 65. Lebensjahr. Die Altersrente wird nach § 99 Abs. 1 SGB VI spätestens ab Beginn des Folgemonats (01.05.) gezahlt, ebenso die Lebenshaltungskosten vom 03.04. - 30.04. versichert?

Nach § 7a SGB II ist die Altersgrenze mit Ablauf des Monats erreicht, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird.

Der Bewerber erhält vom 03.04. - 30.04. Fortlaufende Leistungen nach dem SGB II.

Vorschläge:Für nach dem 31.12.1946 Geborene wird die Altersgrenze schrittweise angehoben (§ 7a SGB II).

Stoppen:13.02.2023

WDB-Beitragsnummer:070043

Die deutsche Ehefrau eines amerikanischen Soldaten beantragt Staatsbürgerschaftsleistungen. Bislang weigern sich die Sozialversicherungsträger, Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) zu beanspruchen, da der Ehemann für den Antragsteller aufkommen muss. Wie ist die Situation nach SGB II zu beurteilen? Gibt es auch einen Leistungsausschluss im SGB II?

Einen generellen Ausschluss für Familienangehörige von US-Soldaten sieht das SGB II nicht vor. Leistungen des US-Soldaten müssen bei der Einkommensberechnung berücksichtigt werden.

Können Unterhaltsansprüche nicht geltend gemacht werden, ist vorab ein Leistungsbescheid nach SGB II zu treffen und der Anspruchsübergang nach § 33 SGB II zu prüfen.

Stoppen:13.02.2023

WDB-Beitragsnummer:070039

Was bedeutet subsidiärer Schutz und wie sind die Bleibeperspektiven für diesen Personenkreis?

Subsidiärer Schutz liegt vor, wenn weder Flüchtlingsschutz im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GRC-Refugees) noch das Asylrecht nach Art. 16a GG gewährt werden kann, aber dennoch eine besondere Schutzbedürftigkeit besteht.

Subsidiär Schutzberechtigte sind Personen, denen aus triftigen Gründen ein schwerer Schaden droht, wenn sie in ihren Heimatstaat abgeschoben werden, und wegen der Drohung keinen Schutz aus ihrem Heimatstaat beanspruchen können oder wollen.

Subsidiär Schutzberechtigte haben in der Regel langfristige oder dauerhafte Perspektiven. Das BAMF gewährt unbefristeten subsidiären Schutz, auch wenn die Aufenthaltserlaubnis zunächst für ein Jahr erteilt wird. Es kann aber auch für einen längeren Zeitraum ausgestellt werden, beispielsweise für drei Jahre. Bei Verlängerung gilt die Aufenthaltserlaubnis für weitere zwei Jahre.

Die Gewährung des subsidiären Schutzes kann nur widerrufen werden, wenn die allgemeine Überprüfung des jeweiligen Herkunftsstaates ergibt, dass sich die Umstände dahingehend gebessert haben, dass eine Rückkehr möglich ist. Wichtig ist nicht nur, dass bewaffnete Konflikte beendet sind, sondern dass sich die Verhältnisse selbst so stabilisiert haben, dass ein weitgehend normales Leben möglich ist.

Nach fünf Jahren kann bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen wie Sicherung des Lebensunterhalts und ausreichender Deutschkenntnisse eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.

Subsidiär Schutzberechtigte haben uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Sie dürfen arbeiten.

Auch Schutzberechtigte können ein Praktikum absolvieren, da sie regelmäßig ein langfristiges Aufenthaltsrecht genießen, obwohl die Aufenthaltserlaubnis zunächst nur für ein Jahr gilt. Wird der Schutzstatus nach Beginn der Ausbildung aufgehoben und die Aufenthaltserlaubnis erlischt, können Sie Ausbildungsvergütung erhalten (3+2-Regelung).

Vorschläge:
§ 7 SGBII;FW § 7 SGBII
Detaillierte Informationen verarbeiten könnenBMAS-InformationsblattZu eliminieren.

Stoppen:24.08.2017

WDB-Nummer:070086

Die Kinder von Asylsuchenden unterliegen einem gesonderten Asylverfahren, vorbehaltlich der Entscheidungsfindung der Eltern, da sich der asylrechtliche Schutzstatus eines minderjährigen Kindes aus dem Schutzstatus der Eltern ergibt. Gilt dies auch für nach der Anerkennung geborene Kinder? Welche Rechte haben diese Neugeborenen?

Nach der Anerkennung der Eltern als Asylberechtigte, Flüchtlinge oder Schutzberechtigte haben in Deutschland geborene Kinder von Geburt an Anspruch auf SGB II-Leistungen im BG ihrer Eltern.

In Deutschland geborene Kinder von Asylberechtigten, GFK-Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten erhalten eine Aufenthaltserlaubnis nach § 33 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) oder nach § 25 Absatz 1 oder Absatz 2 AufenthG (analog Elternzeit Statusschutz). Daher haben Sie für die Zeit der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis keinen Anspruch auf Leistungen nach § 1 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), sondern nach SGB II.

Sowohl die Aufenthaltserlaubnis nach § 33 als auch die Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 oder 2 AufenthG berechtigen Neugeborene dazu, SGB II-Leistungen von Geburt an zu beziehen, auch wenn die Aufenthaltserlaubnis erst verspätet erteilt werden darf.

In diesen Fällen Nachweis der Aufenthaltserlaubnis der Eltern (der der Arbeitsverwaltung bereits bekannt sein sollte) und Vorlage der Geburtsurkunde oder anderer Personenstandsregisterauszüge des in Deutschland geborenen Kindes.

Vorschläge:
§ 7 SGBII;FW § 7 SGBII

Stoppen:21.07.2017

WDB-Beitragsnummer:070085

§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II enthält einen Anspruchsausschluss für Leistungsberechtigte nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Gilt der Anrechnungsausschluss bereits für den Leistungsanspruch nach § 1 AsylbLG oder soll tatsächlich ein Leistungsbezug nach § 1 AsylbLG vorliegen?

§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bezieht sich auf den Kreis der Leistungsberechtigten nach § 1 § AsylbLG. Nach dem Wortlaut des § 1 AsylbLG erfolgt die Aufnahme in den Kreis der Leistungsberechtigten unabhängig vom tatsächlichen Bezug von Leistungen nach §§ 2 ff. AsylbLG. Insofern führt die grundsätzliche Erfüllung des Leistungsanspruchs nach § 1 AsylbLG zur Versagung der Anspruchsvoraussetzungen nach dem SGB II. Dabei ist unerheblich, ob eine tatsächliche Regelung nach dem AsylbLG vorliegt.

Beispiele für Leistungsnachweise nach § 1 AsylbLG sind:

  • die Aufenthaltserlaubnis nach dem Asylverfahrensgesetz
  • die im Heimatland aufgrund des Krieges erteilte Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 oder § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) oder die Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 Satz 1, Abs. 4a oder Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Aufenthaltsgesetz
  • Duldung nach § 60a AufenthG
  • die Entscheidung der Ausländerbehörde über die vollziehbare Ausreisepflicht, auch wenn der Ausweisungsbescheid noch nicht oder nicht mehr vollstreckbar ist

Stoppen:20.07.2017

WDB-Beitragsnummer:070013

Auszubildende, deren Ausbildung grundsätzlich nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) förderfähig ist, haben keinen Anspruch auf Unterstützungsleistungen. § 2 Absatz 1 Nummer 2 - 6 BAföG listet die abstrakten Ausbildungsstätten auf, deren Besuch grundsätzlich förderfähig ist. Woher wissen Sie im Einzelfall, ob das Schulungszentrum, das der Kunde besucht, zu den förderfähigen gehört?

Das Bundesverwaltungsamt (BVB) entwickelt ein Verzeichnis der Ausbildungsstätten in den einzelnen Bundesländern. Es kann über den folgenden Link (am Ende der Seite) aufgerufen werden:

Verzeichnis der BVB-Trainingszentren in den Ländern

Stoppen:19.10.2020

WDB-Beitragsnummer:070003

(Video) Anlage Einkommen (EK) ausfüllen - Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis

Mit dem 22. BAföG-Änderungsgesetz wurde ein Kinderbetreuungsgeld nach § 14b BAföG eingeführt. Wie wird dieser Zuschlag im SGB II berücksichtigt?

Für Personen, die in einem Haushalt mit mindestens einem Kind leben, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhöht sich der BAföG-Bedarf um 160,00 Euro pro Kind. Ein Anspruch auf dieses Kinderbetreuungsgeld besteht jedoch nur, wenn tatsächlich ein Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG besteht. Leistungen nach BAföG p. B. Altersbedingt ausgeschlossene Personen erhalten diesen Zuschlag ebenfalls nicht. Diese Personen müssen jedoch keine alleinerziehenden Mütter sein, um sich für diese Ergänzung zu qualifizieren.

Auswirkungen auf das Recht des SGB II:

Der Kinderbetreuungszuschlag nach § 14b BAföG soll es Auszubildenden erleichtern, Ausbildung und Elternschaft miteinander zu vereinbaren und ihre Ausbildung ohne Verzögerung fortzusetzen und abzuschließen. Der Zuschlag soll damit insbesondere die Möglichkeit eröffnen, Betreuungsangebote auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten von Kinderkrippen (z. B. nachts oder am Wochenende) in Anspruch zu nehmen.

Das Kinderbetreuungsgeld nach § 14b BAföG deckt keine der in §§ 27 Abs. 2 i. v.m. § 21 Absatz 3 SGB II eingeschlossene Bedürfnisse.

Folglich wird der Mehrbedarf für Alleinerziehende bzw. Leistungen nach § 27 Abs. 2 SGB II in Höhe des Mehrbedarfs für Alleinerziehende bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen gewährt, auch wenn es sich um Kinderbetreuungsgeld handelt. nach § 14b BAföG in die Berechnung der Ausbildungsvergütung einbezogen.

Gleiches gilt für die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), wenn Kinderbetreuungskosten (160,00 Euro pro Kind) bei der Berechnung des BAB-Bedarfs berücksichtigt werden (§ 64 Abs. 3 SGB III).

Als zweckgebundener Teil der Ausbildungsförderung wird das Kinderbetreuungsgeld nicht als Einkommen auf den Bedarf des Auszubildenden oder anderer Mitglieder der begünstigten Gemeinschaft angerechnet.

Vorschläge:
§ 7 SGBII;FW § 7 SGBII; § 27 SGBII;FW § 27 SGBII

Stoppen:13.02.2023

WDB-Beitragsnummer:070059

Gemäß § 7 Absatz 5 SGB II haben Auszubildende, deren Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderfähig ist, keinen Anspruch auf Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 SGB II, Bürgergeld Bürger nach § 19 Absatz 1 Satz 2 zusätzlich zu Leistungen nach § 27 SGB II SGB II und Leistungen zur Bildung und Teilhabe. Was ist mit Studierenden, die keinen Anspruch auf BAföG haben, z.B. B. wegen seines Alters oder weil er Zweitklässler ist?

Es besteht kein Anspruch auf Bürgereinkommen nach § 19 Absatz 1 Satz 1 SGB II, Bürgereinkommen nach § 19 Absatz 1 Satz 2 SGB II und Leistungen für Bildung und Teilhabe zusätzlich zu den Leistungen nach § 27, sofern der Auszubildende eine Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) absolvieren, ist grundsätzlich förderfähig. Schulische Einrichtungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 - 6 besuchen BAföG ist grundsätzlich förderfähig; Ausschlaggebend für die Aufgabenstellung sind Art und Inhalt der Ausbildung.

Lediglich bei Rückkehrausnahmen nach § 7 Abs. 6 SGB II kann eine Leistung nach SGB II gewährt werden. Andere Ausschlussgründe wie Alter oder Schulabschluss spielen keine Rolle.

Das Darlehen nach § 27 Zweites Buch Sozialgesetzbuch Nr. 3 kann nur gewährt werden, wenn außergewöhnliche, schwerwiegende und atypische Umstände vorliegen, die Sie nicht zu vertreten haben und die Sie an einem zügigen Abschluss des Darlehens hindern oder andere Notfälle verursacht haben. Eine besondere Schwierigkeit besteht auch dann, wenn der Auszubildende ohne die Leistungen des SGB II in eine Notsituation gerät, die nicht durch eine Unterbrechung der Ausbildung und die Annahme einer Beschäftigung behoben werden kann.

Die in der Frage beispielhaft genannten Fälle weisen keine besonderen Schwierigkeiten auf.

Vorschläge:
§ 7 SGBII;FW § 7 SGB II Kapitel 3; § 27 SGBII;FW § 27 SGBII

Stoppen:13.02.2023

WDB-Beitragsnummer:070022

Adoptierte Kinder gehören nach den Vorgaben des § 7 SGB II zum Haushalt und nicht zum BG. Gilt dies auch für adoptierte Kinder (Zeit vor rechtswirksamer Adoption als Kind)?

Zu beachten ist, dass angehende Adoptiveltern das Betreuungsgeld nach § 39 SGB VIII nicht erhalten, die Kinder also außerhalb des Familieneinkommens versorgt und versorgt werden müssen. Bei Pflegekindern nach §§ 32 - 35 SGB VIII werden diese Leistungen (Erziehungsausgaben/Lebenshaltungskosten und Freivergütung) im Rahmen eines sog. Pflegegeldes in Regelsätzen durch das zuständige Jugendamt erbracht .Hilfe.

Durch die Adoption (Adoptionsbeschluss des Vormundschaftsgerichts) werden alle rechtlichen Bindungen zur Herkunftsfamilie aufgelöst und die Adoptierenden hergestellt. Die Pflegezeit geht der Zeit vor der Adoption des Kindes voraus. Helfen Sie dem Kind, sich an die Familie zu gewöhnen.

Auf diese Weise wird der Wille zur Adoption eines Kindes bereits während der Aufnahmezeit geäußert, auch wenn das Amt des Minderjährigen in dieser Zeit als Vormund verbleibt.

Nach § 1751 BGB ist der Annehmende zum Unterhalt des Kindes verpflichtet. Es gibt auch Ansprüche auf Leistungen für unterhaltsberechtigte Kinder, Vaterschaftsurlaub und Vaterschafts- und Unterstützungsbeihilfe.

Daher gehören auch Kinder in Pflegefamilien zur BG.

Vorschläge:
§ 7 SGBII;FW § 7 SGBII

Stoppen:07.08.2017

WDB-Beitragsnummer:070045

Die beiden nicht erwerbsfähigen Enkel leben bei erwerbsfähigen Großeltern, die für ihre Enkel ebenfalls Familienbeihilfe beziehen. Da die Enkelkinder nicht der Armen-, sondern nur der Heimatgemeinde angehören, können nur anteilige Wohnkosten (KdU) für Großeltern übernommen werden. Ist es möglich, auch die Unterbringungskosten der Enkelkinder zu übernehmen? Wenn erwerbsfähige Großeltern das Sorgerecht für nicht erwerbsfähige Enkel haben: Können die Enkel in diesem Fall zur Bedarfsgemeinschaft der Großeltern gehören?

Anspruchsberechtigt sind Enkelkinder nach dem dritten Kapitel des SGB XII. Das Wohngeld umfasst auch die Kosten für Unterkunft und Heizung. Daher ist der Sozialhilfeträger für die Übernahme der Unterbringungskosten der Enkelkinder zuständig.

Leistungen an Enkelkinder nach dem SGB XII erfolgen auch dann, wenn die Großeltern das Sorgerecht haben und an sie Kindergeld gezahlt wird.

Stoppen:07.08.2017

WDB-Beitragsnummer:070038

Ein unverheiratetes minderjähriges Kind befindet sich in „betreutem Wohnen“ und bleibt nur am Wochenende bei seinen Eltern. Gehört das Kind zur Wohltätigkeitsgemeinschaft der berufstätigen Eltern?

Betreutes Wohnen beherbergt die Jugendlichen in der Regel in einer vom Jugendamt zur Verfügung gestellten separaten Wohnung und bietet praktische Hilfe, Erziehungshilfe, Beratung und Lebensversicherung. Betreutes Wohnen wird Jugendlichen, Jugendlichen und Jugendlichen angeboten. Es handelt sich um eine Form der „Erziehungshilfe“ nach den Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Die Hilfebedürftigkeit wird auf Antrag nach den Vorschriften des SGB VIII (Kindheit und Jugend) durch das Jugendhilfeamt festgestellt und laufend im Hilfeplanverfahren überprüft. Die Kosten trägt das Jugendamt unter Berücksichtigung des Einkommens der Erziehungsberechtigten und deren Betreuer.

Die Wohnung muss vom Beförderer angemietet werden. Nach Ende der Maßnahme soll der Jugendliche die Möglichkeit haben, in der Wohnung zu bleiben und den Mietvertrag selbst abzuschließen. Der Träger stellt sicher, dass der junge Mensch rund um die Uhr betreut wird.

Im beschriebenen Fall wird eine vorübergehende Bedarfsgemeinschaft bei Elternbesuchen (z. B. am Wochenende oder in den Ferien) berücksichtigt. Der Annahme einer Bedarfsgemeinschaft zwischen Eltern und Kind steht nicht entgegen, dass sich das Kind regelmäßig in der vom Jugendamt bereitgestellten Wohnung aufhält. Denn nach dem Wortlaut des § 7 Abs. 3 SGB II ist für die Annahme einer Bedarfsgemeinschaft ein dauerhaftes „Bewohnen“ im Haus nicht erforderlich. Vielmehr genügt ein Dauerzustand in der Art, wie das Kind mit einer gewissen Regelmäßigkeit länger als einen Tag bei der betreffenden Person lebt, d.h. es kann nicht nur von sporadischen Besuchen gesprochen werden (BSG vom 07.11.2006 -. B 7 b AS 14 / 06R).

Stoppen:20.07.2017

WDB-Beitragsnummer:070023

§ 7 Absatz 3 Satz 2 SGB II nur anwendbar ist, wenn die in Absatz 2 genannten Personen erwerbsunfähig sind und das Kind unter 25 Jahren somit Anspruchsberechtigter der Leistungen nach § 7 ist? ? ?

Nach der Rechtsordnung ist die Lösungsreihenfolge wie folgt:

Bei der Bildung einer Arbeitsgruppe sollte das Ziel sein, möglichst viele Mitglieder der Familiengemeinschaft einer Arbeitsgruppe zuzuordnen. In der Regel geht dies nach dem Gesetzeswortlaut nur über das Familienoberhaupt, da z.B. B. Es sind keine Geschwister oder Verwandten aufgeführt.

§ 7 Abs. 3 SGB II richtet sich faktisch an die BG unverheirateter Kinder, die bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mit nicht erwerbstätigen Eltern (Teilen) in einem Haushalt leben.

Allein der Gesetzeswortlaut besagt nicht, dass Eltern nicht arbeiten dürfen. Insofern ist eine BG-Gründung über § 7 Abs. 3 Nr. 2 SGB II kommt auch dann in Frage, wenn die Eltern (Parteien) zwar erwerbsfähig, aber vom Leistungsbezug ausgeschlossen sind (z. B. aufgrund eines Anspruchs auf Leistungen im Asyl-BlG) .

Eine Notiz:
§ 7 SGBII;FW § 7 SGBII

Stoppen:31.07.2017

WDB-Beitragsnummer:070004

Ein leistungsberechtigter ausländischer Arbeitnehmer (geschieden, alleinerziehend) hat eine gültige Aufenthaltserlaubnis; sowie die jüngste Tochter. Die beiden minderjährigen Kinder (beide ebenfalls unter 15 Jahren) erhielten lediglich eine Wegweisung (§ 84 Abs. 2 iVm § 60a Abs. 2 AufenthG). Sie haben daher grundsätzlich Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Gilt der Ausschluss des § 7 Nr. 1 § 2 Nr. 3 SGB II nur für die in Nr. 1 genannten begünstigten Arbeitnehmer?

Minderjährige Kinder erwerbsfähiger Leistungsberechtigter haben keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, sie erhalten weiterhin Leistungen nach dem AsylbLG.

Der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II betrifft nicht nur erwerbsfähige Leistungsberechtigte, sondern auch Familienangehörige von nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, soweit sie selbst Anspruch auf Leistungen nach dem Asyl haben. Gesetz.

Anmerkungen: BSG, Urteil vom 21.12.2009, Az.: B 14 AS 66/08 R

Stoppen:20.07.2017

WDB-Beitragsnummer:070056

1. Begründet die Eheschließung zweier erwerbsfähiger Leistungsberechtigter eine BG, wenn die Ehegatten vorübergehend in unterschiedlichen Wohnungen am selben Ort wohnen?
2. Wie ist der Fall zu beurteilen, wenn die Ehefrau des Beschwerdeführers etwa 10 km entfernt in ihrer eigenen Wohnung lebt und sie behauptet, nicht dauerhaft getrennt zu leben?

BG umfasst den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und seinen nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten. Nach dem Wortlaut des § 7 Abs. 3 SGB II ist es nicht erforderlich, dass die Ehegatten in einer gemeinsamen Wohnung leben, da nach § 22 Abs. 1 Bundesmeldegesetz Ehegatten nicht zwingend zusammenleben müssen. Hinsichtlich des Unterkunfts- und Heizbedarfs (BiH) sind Antragsteller darauf hinzuweisen, dass nur angemessene Unterkunftskosten übernommen werden können. Dies könnte auch eine der oben genannten Wohnungen sein, wenn diese für die BG ausreichend groß ist. Die Entscheidung über Bosnien und Herzegowina wird jedoch von der Gemeindebehörde getroffen.

Dass die Ehegatten dauerhaft getrennt leben, hängt im Zweifel vom Nichtbestehen einer Wirtschaftsgemeinschaft ab. Eine räumliche Trennung allein aufgrund von Arbeit oder Krankheit reicht nicht aus, um eine endgültige Trennung zu begründen. Die – nicht gesonderte – Aussage des Klägers bedeutet letztlich, dass die der Ehe zugrunde liegende Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft im Gesamtbild der Verhältnisse auf Dauer fortbesteht. Der Ehemann gehört damit weiterhin zu BG.
Haben die Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung oder nach der Eheschließung einvernehmlich eine Lebensform gewählt, die keine häusliche Gemeinschaft vorsieht, kann der bloße Wunsch, in absehbarer Zeit keine häusliche Gemeinschaft zu bilden, eine getrennte Lebensführung nicht rechtfertigen. Auch die Vorlage einer Meldebescheinigung des anderen Hauptwohnsitzes des Ehemannes hat keinen Einfluss auf die Existenz der BG. Hinsichtlich der Auswirkungen in Bosnien und Herzegowina gelten die Ausführungen unter 1. entsprechend.

Vorschläge:
§ 7 SGBII;FW § 7 SGBII

Stoppen:07.08.2017

WDB-Beitragsnummer:070044

(Video) Bundesagentur für Arbeit - Anzeige über Arbeitsausfall ausfüllen - (Kurzarbeit)

Vor dem Einzug in eine Wohngemeinschaft haben zwei erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen Gesellschaftsvertrag geschlossen, in dem die gegenseitige Unterstützung ausgeschlossen ist. Schließt dieser Vertrag das Bestehen einer Verantwortungs- und Trägergemeinschaft grundsätzlich aus?

Tritt einer der in § 7 Abs. 3 genannten Tatbestände ein, so geht das Gesetz von einer Mitverantwortung und Mitwirkung aus.

Die gesetzliche Vermutung des Bestehens einer Träger- und Trägergemeinschaft kann vom Leistungsberechtigten widerlegt werden. Der Berechtigte muss dann darlegen und mit geeigneten Nachweisen beweisen, dass die gesetzliche Vermutung nicht der Lebenswirklichkeit entspricht. Eine bloße Zusicherung reicht ebenso wenig aus wie eine einfache schriftliche Bestätigung des Partners.

Ein Gesellschaftsvertrag, der die gegenseitige Unterstützung ausschließt, ist als Nachweis nicht geeignet, wenn die Gesamtumstände auf eine Verantwortungs- und Unterstützungsgemeinschaft hindeuten. Auch der Vertragsinhalt muss der Lebenswirklichkeit entsprechen, also tatsächlich gelebt werden, um als Gegenbeweis gelten zu können.

Wenn die gegenseitige Hilfeleistung in einem Vertrag ausgeschlossen ist, aber gleichzeitig effektiv gemeinsam verwaltet wird, kann der Vertrag nicht als Gegenbeweis akzeptiert werden. Eine gemeinschaftliche Führung liegt unter anderem dann vor, wenn Haushaltsvermögen gemeinsam erworben oder vorhandenes Haushaltsvermögen eines Partners gemeinsam genutzt oder der Haushalt gemeinsam geführt wird. Auch in der Ehe erfordert die Zusammenarbeit keine gerechte Aufteilung der finanziellen Aufwendungen. Eine Aufteilung der Wirtschaft, bei der einer der Partner die überwiegende finanzielle Sicherheit und der andere die Haushaltsführung übernimmt, spricht von der Existenz einer Verantwortungs- und Trägergemeinschaft. Wenn der hilfebedürftige Partner vom einkommensschaffenden Partner auch noch ein „Darlehen“ zur Deckung gemeinsamer Ausgaben (Miete, Einkauf, Urlaubsreisen) erhält, sprechen diese finanziellen Verwicklungen nicht für eine getrennte Führung. Die Vorlage eines Vertrages zwischen den Partnern entspricht dann einer bloßen Zusicherung und nicht einem Beweis.

Sachverhalt wiedergegeben aus LSG NSB-Beschluss vom 03.05.2014 - L 13 AS 206/13 WA

Stoppen:07.08.2017

WDB-Beitragsnummer:0700XX

Wohngemeinschaft bestehend aus folgenden Personen (alle Menschen, die Hilfe im Sinne des SGB II benötigen): - 16-jähriger Student, erwerbsfähig; - Dauerhaft behinderter Vater - Vollrente wegen dauerhafter Behinderung und - Schwester (8 Jahre alt) des 16-jährigen Studenten (und leibliche Tochter des Vaters). Wie setzt sich die Bedarfsgemeinschaft zusammen und wie wird der entsprechende Normbedarfswert ermittelt?

Der 16-jährige Student ist Leistungsberechtigter im Sinne des § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB II und erhält wie jeder andere Arbeitnehmer die Staatsbürgerschaftsbeihilfe in Höhe der Regelbedarfsstufe 4.

Der dauerhaft erwerbsunfähige Elternteil ist der Berufsgenossenschaft als Elternteil gemäß § 7 Inc. zuzuordnen. 3 Nr. 2 SGBII. Der Vater hat Anspruch auf Leistungen nach § 4 SGB XII. Diese haben nach § 19 Absatz 1 Satz 2 SGB II Vorrang vor dem Bürgereinkommen. Sie beziehen in der Regel keine Leistungen aus dem SGB II. Ausnahmen siehe FW in Abschnitt 9 Rn. 9.51a.

Die achtjährige leibliche Schwester wird nach § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II – als Tochter des nicht erwerbsfähigen Vaters – dem BG zugeordnet. Sie hat Anspruch auf Grundsicherung nach § 19 Absatz 1 Satz 2 SGB II im Wert der Regelbedarfsstufe 5.

Vorschläge:
§ 7 SGBII;FW § 7 SGBII; § 9 SGBII;FW § 9 SGBII

Stoppen: 13.02.2023

WDB-Beitragsnummer:070002

In § 7º Nr. 3a SGB II sind abschließend die Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Mitverantwortung und Unterstützung aufgezählt und welche Voraussetzungen zu prüfen sind, wenn a) die Arbeitsstätte beabsichtigt, auf andere Anhaltspunkte für die gesetzliche Vermutung zurückzugreifen oder b) zwei Berechtigte dies bestreiten Existenz einer Verantwortungs- und Unterstützungsgemeinschaft?

Tritt einer der in § 7 Abs. 3 genannten Tatbestände ein, so geht das Gesetz von einer Mitverantwortung und Mitwirkung aus. Die in den Punkten 1. bis 4. genannten Tatsachen stellen jedoch keine abschließende Aufzählung dar (siehe auch Begründung des Gesetzentwurfs BT-Drs. 16/1410).

Auch wenn keine der aufgeführten Daten verfügbar sind, können die tatsächlichen Lebensumstände auf eine Verantwortungs- und Unterstützungsgemeinschaft hindeuten. Dazu können die folgenden Beispiele gehören:

FaktenStreit
Gegenseitige Einbeziehung der Versicherungspartner als Begünstigte im TodesfallFinanzielle Absicherung des Mitglieds im Notfall
Aufnahme des Mitglieds in die eigene Hausrat- und PrivathaftpflichtversicherungBei Wohngemeinschaften ist dies in der Regel nicht möglich, sondern wird vom Versicherer nur auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherungsnehmers für im gemeinsamen Haushalt lebende Ehegatten eingerichtet.
Bereitstellung von Gemeinschaftsmöbeln.Veräußerung fremden Eigentums
Erwähnung des Partners in Familiennachrufenenge familiäre Bindungen
Kreditvergabe des einkommenschaffenden Partners an den anderen zur Deckung gemeinsamer Ausgabenfinanzielle Verbindungen

Die Tatsachen, die das Vorliegen einer gemeinsamen Verantwortung und Unterstützung begründen könnten, werden von dem verantwortlichen Diensteanbieter unter Berücksichtigung aller Umstände von Amts wegen geprüft und entschieden. Es obliegt dem Dienstleister, das Vorliegen der vermuteten Tatsachen zu beweisen.

Die gesetzliche Vermutung des Bestehens einer Träger- und Trägergemeinschaft kann vom Leistungsberechtigten widerlegt werden. Der Leistungsberechtigte muss dann darlegen und durch geeignete Nachweise belegen, dass die Annahme nicht der Lebenswirklichkeit entspricht. An die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung und die Darlegung des Vermutungstatbestands werden die gleichen hohen Anforderungen gestellt.

Die bloße Behauptung, es gebe keine Verantwortungs- und Unterstützungsgemeinschaft, reicht nicht aus. Vielmehr ist der objektive Gegenbeweis anhand der tatsächlichen Form der Lebensgemeinschaft zu erbringen.

Stoppen:07.08.2017

WDB-Beitragsnummer:070081

Die Hinweise in § 37 SGB II (Rn. 37,4) und § 7 SGB II (Rn. 7,87) führen zu unterschiedlichen Aussagen über den Zeitpunkt von Änderungen in der Zusammensetzung einer BG (Tag der Änderung bzw. Tag der Anzeige). Welche Zeit meinst du hier?

SterbenBelehrungen nach § 7 SGB IIbeziehen sich auf Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, die in einer bestehenden BG während des Bewilligungszeitraums eintreten. Ändert sich die Zusammensetzung der BG und wirkt sich diese Änderung auf die Leistungen der bestehenden BG aus, so ist diese Änderung ab dem Zeitpunkt ihres Eintritts zu berücksichtigen.

Beispiel: Eine BG besteht aus einer alleinerziehenden Mutter mit einem Kind. Die Dienstleistungen werden vom 01.01. bezahlt nach SGB II. Am 01.02. des Jahres zieht der Freund der Mutter in die WG ein. Diese Einnahmen decken den gesamten Bedarf von BG. Damit ist die Änderung unabhängig vom Meldezeitpunkt 01.02. halten.

SterbenHinweise zu § 37 SGB IIsich auf einen Aufnahmeantrag eines anderen BG-Mitglieds beziehen, was eine Leistungserhöhung für die aufgenommene Person bedeutet. Wird dies per Änderungsmitteilung mitgeteilt, ist der Tag des Zugangs dieser Mitteilung der Zeitpunkt, ab dem diese Änderung (Antrag) zu berücksichtigen ist.

Beispiel: Eine BG besteht aus einer alleinerziehenden Mutter mit einem Kind. Die Dienstleistungen werden vom 01.01. bezahlt nach SGB II. Am 01.02. des Jahres zieht der Freund der Mutter in die WG ein. Sie haben kein ausreichendes Einkommen und brauchen Hilfe. Eine Änderungsmitteilung geht am 18.02. für. Das heißt, ab dem 01.02. Für das neue BG-Mitglied werden grundsätzliche Sicherheitsleistungen erbracht.

Vorschläge:
§ 7 SGBII;FW § 7 SGBII; § 37 SGBII;FW § 37 SGBII

Stoppen:13.02.2023

WDB-Beitragsnummer:070021

Haben Beamte während der Elternzeit Anspruch auf Bürgergeld?

Beamte sind nicht grundsätzlich vom Bezug von Staatsbürgerschaftsleistungen ausgeschlossen. Bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen besteht auch während unbezahlter Zeiten (zum Beispiel während der Elternzeit) Anspruch auf die Staatsbürgerschaftsbeihilfe.

Stoppen:13.02.2023

WDB-Beitragsnummer:070053

Haben Teilnehmer am Europäischen Freiwilligendienst, der Teil des EU-Programms Jugend in Aktion ist, und am Internationalen Freiwilligendienst und anderen Auslandsdiensten Anspruch auf Staatsbürgerschaftsleistungen, wenn sie ihren Wohnsitz in Deutschland behalten?

Anspruch auf SGB II-Leistungen besteht nur für Leistungsberechtigte, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. Der gewöhnliche Aufenthalt einer Person ist dort, wo sie sich unter Umständen aufhält, die darauf hindeuten, dass sie sich nicht nur vorübergehend an diesem Ort oder Gebiet aufhält.

Keinen gewöhnlichen Aufenthalt an dem Ort, an dem sich die Wohnung befindet, stellt eine Person dar, die nur über ein Stockwerk verfügt, dieses aber nicht tatsächlich nutzt.

Vor diesem Hintergrund halten sich Freiwillige während eines mehrmonatigen Auslandsaufenthalts in der Regel nicht in Deutschland auf. Infolgedessen haben Arbeitsuchende in dieser Zeit keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung.

Vorschläge:
§ 7 SGBII;FW § 7 SGBII; § 77 SGBII

Stoppen:13.02.2023

WDB-Beitragsnummer:070071

Haben irakische Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 2 AufenthG – aber ohne Aufenthaltserlaubnis – Anspruch auf SGB II-Leistungen? Wenn ja, auch in den ersten drei Monaten des Aufenthalts?

Die Wirkung der Aufenthaltserlaubnis ist vergleichbar mit der einer Aufenthaltserlaubnis nach § 2 Abs. 5 AufenthG. Es gibt Ihnen das Recht, nach Deutschland einzureisen und einer Arbeit nachzugehen.

Als Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 2 AufenthG gilt § 7 Abs. 1 Satz 3 SGB II, wobei der Ausschluss der ersten drei Monate nicht ausgenommen ist dein Aufenthalt.

Sind die weiteren Voraussetzungen erfüllt, haben Sie Anspruch auf SGB II-Leistungen, die auch für die ersten drei Monate Ihres Aufenthalts gelten.

Stoppen:20.07.2017

WDB-Beitragsnummer:070063

Ein abgeschlossener Kandidat seit dem 01.03. bis 30.08. Einjähriges projektfinanziertes Praktikum in Peru durch den Arbeitgeber (Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit - GTZ -). Der Praktikant erhält anstelle seines Gehalts eine Pauschale von 2.700,00 Euro, die sich aus einer Flugpauschale von 1.200,00 Euro und einem monatlichen Honorar von 250,00 Euro zusammensetzt. Da er diesen Betrag für seine Verpflegung und Unterkunft aufwenden muss, beantragt er die Bürgerbeihilfe. Der Beschwerdeführer macht geltend, dass er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland nicht aufgibt. Kann die Staatsbürgerschaft verliehen werden?

In diesem Fall ist in Ausnahmefällen davon auszugehen, dass nach der Legaldefinition des § 30 Abs. 3 Nr. 2 SGB I ein gewöhnlicher Aufenthalt in Peru nicht gerechtfertigt ist, da sich der Arbeitnehmer während des Praktikums nur vorübergehend in Peru aufhält. Der gewöhnliche Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland wird nur dann aufrechterhalten, wenn auch entsprechende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Lebensmittelpunkt in Deutschland verbleibt. Es kann eine eigene Familie sein, die am Wohnort verbleibt. Die bloße Bereitstellung von Wohnraum an einem Ort begründet dort keinen gewöhnlichen Aufenthalt.

Im vorliegenden Fall besteht jedoch noch kein Anspruch auf zivilrechtliche Leistungen.

Sobald sich der Anspruchsberechtigte außerhalb der unmittelbaren Umgebung befindet, ist für die Inanspruchnahme einer Leistung die Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners erforderlich.

Stoppen:13.02.2023

WDB-Beitragsnummer:070054

(Video) Как заполнить Weiterbewilligungsantrag WBA 2

Können jüdische Auswanderer aus Russland SGB II-Leistungen erhalten?

Unter den Kontingentflüchtlingen sind jüdische Emigranten aus Russland. Kontingentflüchtlinge sind Ausländer, die von der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen von humanitären Hilfsmaßnahmen aufgenommen wurden. Flüchtlingskontingente sind weitgehend gleichberechtigt mit Asylberechtigten und Daueraufenthaltsberechtigten. Sie dürfen in Deutschland arbeiten. Sie können Leistungen nach dem SGB II erhalten, wenn die Voraussetzungen nach § 7 Absatz 1 i. v.m. § 8 abs. 2GBII.

Vorschläge:§ 7 SGB II, § 8 SGB II

Stoppen:20.07.2017

WDB-Beitragsnummer:070028

Ein Drittstaatsangehöriger reist visumfrei nach Deutschland ein und besitzt einen Aufenthaltstitel aus einem EU-Land. Kurz nach der Einreise heiratete er einen deutschen Staatsbürger. Sie erhalten eine Scheinbescheinigung nach § 81 Absatz 3 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), die Ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland bescheinigt. Ist der Antragsteller trotz Eheschließung in den ersten drei Monaten des Aufenthalts von SGB II-Leistungen und von der Scheinbescheinigung ausgenommen?

In diesem Fall besteht gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II kein Anspruch auf SGB II-Leistungen für die Zeit seit der Eheschließung, höchstens für drei Monate. Land ist Familienangehöriger eines deutschen Staatsbürgers und ist von Leistungen ausgeschlossen, die nicht mehr angemeldet sind (siehe FW §​​​​​​7, Ziffer 7.5f).

In den ersten drei Monaten liegt keine Abweichung vom Leistungsausschlussgrundsatz wegen einer innerhalb der Dreimonatsfrist geplanten Eheschließung oder wegen Scheinbescheinigung nach § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG vor. Die Scheinbescheinigung dient lediglich der Sicherung des rechtmäßigen Aufenthalts in der Zeit zwischen der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis und der endgültigen Entscheidung der Ausländerbehörde.

Bei Eheschließung gilt gemäß BSG-Urteil vom 30.01.2013 (Az: B 4 AS 37/12 R) der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II sowie der Leistungsausschluss gem nach Absatz 2 (Aufenthalt ausschließlich zur Arbeitssuche) liegt nicht vor, weil ein anderer Bleibegrund – bevorstehende Eheschließung – vorliegt.

Vorschläge:
§ 7 SGBII;FW § 7 SGBII; BSG Urteil vom 30.01.2013 (Az: B 4 AS 37/12 R)

Stoppen:31.07.2017

WDB-Beitragsnummer:070014

Fällt ein Bewerber aus dem europäischen Ausland, der zur Arbeitssuche nach Deutschland eingereist ist und einen Monat nach der Einreise eine geringfügige Beschäftigung auf Basis von 400 Euro annimmt, unter den Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 SGBII? Wenn kein Gewinnausschluss vorliegt, sind die Umstände dann anders zu beurteilen, wenn nur ein Gewinn von 100,00 EUR erzielt wird?

Unionsbürger können sich ohne Auflagen bis zu drei Monate im Aufnahmemitgliedstaat aufhalten. Während dieses unbedingten Aufenthalts sind sie jedoch grundsätzlich vom Leistungsanspruch ausgeschlossen (§7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGBII). Dieser Leistungsausschluss gilt jedoch nicht mehr, wenn Sie angestellt oder selbstständig sind (Umkehrschluss).

Sind sie beschäftigt, haben sie das Aufenthaltsrecht als Arbeitnehmer (§2 Abs.2 Nr.1, 1. Alternatives FreizügG/UE). Der Arbeitnehmerstatus verschafft ihnen Zugang zu SGBII-Leistungen.

Als Arbeitnehmer soll laut EuGH jede Person gelten, die „echte und tatsächliche Tätigkeit als Entgelt oder Gehalt“ ausübt. Lediglich "Aktivitäten, die von so geringem Umfang sind, dass sie völlig unterwürfig und unbedeutend erscheinen", fallen weg.

In der Regel ist davon auszugehen, dass die Tätigkeit vollständig untergeordnet ist, wenn die Arbeit nur sporadisch („reine Gelegenheits- oder Kulanzarbeit“) oder nur 3 Stunden pro Woche ausgeübt wird. Bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von weniger als 8 Stunden. geleisteten Arbeitsstunden pro Woche ist eine Gesamtbetrachtung des Arbeitsverhältnisses grundlegend, bei der das Bestehen des Anspruchs auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die Anwendung von Tarifverträgen und die lange Dauer des Arbeitsverhältnisses hervorstechen können den Arbeitnehmerstatus angeben, auch wenn die Arbeitsbelastung weniger als 8 Stunden pro Woche beträgt (vgl. TJCE, Urteil vom 02.04.2010, Az.: C-14/09, Rn. 27) .

Eine Tätigkeit mit einem Stundenlohn von 400,00 Euro in Höhe von 10,00 Euro kann nicht als „völlig untergeordnet und unbedeutend“ angesehen werden, da hierfür regelmäßig mit einem Stundenumfang von rund 9 Stunden pro Woche gearbeitet wurde. Der Arbeitnehmer fällt nicht unter den Leistungsausschluss.

Bei einem Einkommen von 100,00 Euro im Monat ist hingegen davon auszugehen, dass es sich um eine Tätigkeit handelt, die als „untergeordnet und unbedeutend“ einzustufen ist. Die Vergütung in EUR beträgt 300,00 EUR pro Monat (300,00 EUR : 30,00 EUR / Stunde = 10 Stunden pro Monat oder 2,3 Stunden pro Woche). § 1. Satz 2. Nr. 1 SGBII.

Ab dem vierten Monat richtet sich der Leistungsausschluss nach Art. 7. § 1. Satz 2 Nr. 2 SGBII.

Stoppen:20.07.2017

WDB-Beitragsnummer:070060

Welchen Einfluss haben Amtsaufnahme und Vormundschaft auf die Leistungsansprüche unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge nach dem SGB II?

Siehe Eintrag„Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: Aufnahme und Amtsvormundschaft durch das Jugendamt“ in § 12a(identisch)

Stoppen:30.07.2018

WDB-Beitragsnummer:070087

1.) Eine Abhebung an einem ausländischen Geldautomaten wird auf einem Kontoauszug gemeldet. Kann daraus auf eine Abwesenheit des Kontoinhabers geschlossen werden?
2.) Der leistungsberechtigte Arbeitnehmer meldet sich nach einer genehmigten Abwesenheit von zwei Wochen vom Einsatzort zum Anmeldetag nicht nach § 59 SGB II i. v.m. § 309 SGB III zurück. Wie ist in diesem Fall vorzugehen?

Abhebungen auf dem Konto sind ein Hinweis auf Abwesenheit. Im Rahmen der behördlichen Ermittlungen werden neue Beweise erhoben und der Leistungsberechtigte angehört.

Weitere Hinweise könnten sein:

• Schulden von Reisebüros oder Unternehmen außerhalb des lokalen Bereichs (z. B. Pariser Geschäft, After-Hour-Tankstelle und lokaler Bereich).

• Passstempel bei Reisen außerhalb der EU

• Nichterscheinen von Terminen ohne Begründung.

• Ständige telefonische Erreichbarkeit

• Ständige Verschiebung von Terminen

• Überfüllte Postfächer

• Rollläden dauerhaft heruntergefahren (Beratung im Außendienst)

• Kundenstarrheit („unpassender Messbeginn, weil keine Zeit ist“)

• Anonyme Werbung

• Hinweise Dritter

• Keine Reaktion auf Stellen-/Maßnahmenangebote

• Anrufe von Telefonen außerhalb des gewöhnlichen Wohnorts (bei Anruferkennung)

Wird die Abwesenheit von der Wohnung in der Anhörung verneint und kann das Arbeitsamt die Abwesenheit von der Wohnung nicht nachvollziehbar nachweisen, können die Angaben des Auftraggebers als richtig angesehen werden.

Unerlaubten Fehlzeiten kann insbesondere durch eine hohe Kontaktdichte entgegengewirkt werden. Insbesondere sollte die Möglichkeit der Immatrikulationspflicht zur Organisation und Vorbereitung von Maßnahmen zur beruflichen Integration auch während der üblichen Schulferien genutzt werden. Die Unterlassung der Anzeige ist nach § 32 SGB II nachzuweisen.

Generell sollte bei allen Abwesenheiten, ob erlaubt oder nicht, klar sein, wie sie finanziert werden. Leistungen nach dem SGB II werden nur gewährt, wenn Hilfebedürftigkeit nach § 9 SGB II vorliegt, wobei Auslandsreisen auf unbestimmte Vermögens- und Erwerbsquellen hindeuten können. Dabei ist es unerheblich, ob der Urlaub mit Sparguthaben finanziert wird.

Hier müssen die Fakten anders betrachtet werden.

Zum einen führt das Nichterscheinen des Meldetermins zur Beurteilung der Leistungskürzung nach § 32 SGB II, wozu der leistungsberechtigte Arbeitnehmer beim nächsten Beratungsgespräch mündlich oder schriftlich gehört werden muss. (§ 24 SGB X).

Andererseits ist auch zu prüfen, ob die Abwesenheit vom Standort ohne wichtigen Grund (insbesondere Krankheit, siehe technische Hinweise in Abschnitt 7, Rz 7.140) länger andauert oder ob Anhaltspunkte vorliegen (siehe erste Antwort) von diesem. Bis zur endgültigen Klärung der Anspruchsvoraussetzungen nach § 7 SGB II ist eine vorläufige Zahlungseinstellung nach § 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB II i. v.m. § 331 SGBIII.

Soweit eine längere und unbefugte Abwesenheit von der Website nachgewiesen werden kann, gelten die technischen Hinweise in § 7 Rz. 7.139 zu sehen. Zur Entscheidung über Annullierung und Erstattung ist ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten.

Vorschläge:
§ 7 SGBII;FW § 7 SGBII; § 9 SGBII;FW § 9 SGBII; § 32 SGBII;FW § 32 SGBII

Stoppen:13.02.2023

WDB-Beitragsnummer:070070

1. Was passiert, wenn die erwerbsfähige und leistungsberechtigte Person und ihre Kinder unter 15 Jahren in der Bedarfsgemeinschaft während der Schulferien unbefugt im Ausland bleiben?
2. Wie ist die Situation zu beurteilen, wenn sich der anspruchsberechtigte Arbeitnehmer unbefugt im Ausland aufhält und die Kinder unter 15 Jahren an ihrem Wohnort (z. B. bei der Großmutter) verbleiben?
3. Wie ist die Situation zu beurteilen, wenn sich der leistungsberechtigte Arbeitnehmer im Ausland aufhält und sein 17-jähriges arbeitsloses Arbeitnehmerkind am Wohnort verbleibt?

zu frage 1:
Der Leistungsausschluss gilt grundsätzlich nicht für Kinder unter 15 Jahren während der Schulferien (siehe technisches Merkblatt unter Punkt 7, Rn. 7.128 ff.). Der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 4a SGB II gilt jedoch in vollem Umfang für den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Da der einzige leistungsberechtigte Arbeitnehmer keine Leistungen nach dem SGB II erhält und somit kein leistungsberechtigter Arbeitnehmer eine Bedarfsgemeinschaft bilden kann, sind alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft nicht mehr leistungsberechtigt.

Die Entscheidung ist aufgrund der Änderung der Umstände (ggf. auch rückwirkend) nach § 48 Abs. 1 S. 1 oder § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 und/oder Nr. 4 SGB X nach dem Individualprinzip zu treffen und eine etwaige Erstattung zu verlangen nach § 50 SGB X. Darüber hinaus ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 63 Abs. 1 Nr. 6 SGBII.

zu frage 2:
Auch hier greift der Anspruch des leistungsberechtigten Arbeitnehmers nach § 7 Abs. 4 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) nicht. Analog zur Antwort auf den ersten Sachverhalt gibt es keine leistungsberechtigten Arbeitnehmer mehr, die eine Bedarfsgemeinschaft bilden könnten. In dieser Zeit können Kinder auf SGB XII-Leistungen bezogen werden.

zu Frage 3:
Der Anspruch des nach § 7 Abs. 4a SGB II leistungsberechtigten Arbeitnehmers, der die Vertretung der Bedürftigengemeinschaft übernommen hat, entfällt. Nachdem der 17-Jährige der einzige leistungsberechtigte Arbeitnehmer bleibt und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (vgl. § 36 Abs. 1 SGB I) beanspruchen kann, kann er als alleinstehender Anspruchsberechtigter alle Leistungen des täglichen Bedarfs beantragen allein Eine Bedarfsgemeinschaft gründen, bis die Eltern zurückkommen. Eine gesonderte Antragstellung ist jedoch nicht erforderlich, da der ehemalige Bedarfsgemeinschaftsvertreter auch für den Rest der erwerbsfähigen Person einen Antrag gestellt hat. Die Rückwirkung des Anspruchs auf den Monatsersten entfällt hier jedoch, weil die Leistungen an den 17-jährigen Sohn bis zum Tag vor der Abreise ausbezahlt wurden. Aufgrund des erhöhten Regelbedarfs für die 17-Jährigen kann es jedoch zu Nachzahlungen für die Vergangenheit kommen.

Bei zu Unrecht geleisteter Zahlung ist gegenüber dem Elternteil unter Berücksichtigung des Individualprinzips ein Aufhebungsbescheid zu erlassen und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten (§ 63 Abs. 1 Nr. 6 SGB II ).

Für die Ermittlung des Wohn- und Heizbedarfs der 17-Jährigen ist die Gemeinde zuständig.

Stoppen:13.02.2023

WDB-Beitragsnummer:070069

(Video) Anzeige auf Arbeitsausfall ONLINE stellen (#Kurzarbeit)

Es gibt Kinder, die nicht bei ihren Eltern wohnen, sondern in einem Haus. Welche Leistungsansprüche haben Kinder, die in einem Heim (oder einer betreuten Wohngruppe) leben? Können Kinder mit 15 Jahren eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden? Wenn ja, wer ist für die Einreichung/Bearbeitung des Antrags verantwortlich?

Es gibt einen fast unverkennbaren Reichtum an Formen des privaten und öffentlichen Wohnungsbaus. Der Lösungsvorschlag orientiert sich daher an den Beherbergungsrichtlinien nach SGB VIII.

Die Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen in einem Heim oder einer anderen Form des betreuten Wohnens ist nur über das für den Wohnort zuständige Jugendamt möglich. Die Zusammenarbeit des Haushalts mit den Familien der betreuten Kinder ist durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz vorgeschrieben. Sie wird hauptsächlich durch den Wunsch gerechtfertigt, das Kind oder den Jugendlichen in die Herkunftsfamilie zurückzugeben.

Heimgestützte Bildungsdienste werden durchgehend für mindestens ein Jahr angeboten, das verlängert werden kann. Viele Kinder und Jugendliche bleiben zwei oder drei Jahre zu Hause. Es ist eine Einrichtung, in der die Bezugsperson im Rahmen eines spezifischen Therapiekonzepts die volle Verantwortung für das betreute Kind und dessen Alltag von der Aufnahme bis zur Entlassung übernimmt. Grundsätzlich sind alle Personen in Justizvollzugsanstalten vom Leistungssystem SGB II ausgenommen. Der Leistungsausschluss gilt ab dem ersten Tag der Unterbringung, daher muss das hilfebedürftige Kind ab dem Tag der Belehrung auf seine Leistungsansprüche nach dem SGB XII hingewiesen werden.

Im beschriebenen Fall kann jedoch eine vorübergehende Bedarfsgemeinschaft bei Elternbesuchen (z. B. am Wochenende oder in den Ferien) berücksichtigt werden. Der Annahme einer Bedarfsgemeinschaft zwischen Eltern und Kind steht nicht entgegen, dass sich das Kind regelmäßig in der vom Jugendamt bereitgestellten Wohnung aufhält. Denn nach dem Wortlaut des § 7 Abs. 3 SGB II ist für die Annahme einer Bedarfsgemeinschaft ein dauerhaftes „Bewohnen“ im Haus nicht erforderlich. Vielmehr genügt ein Dauerzustand in der Art und Weise, wie das Kind mit einer gewissen Regelmäßigkeit länger als einen Tag bei der betreffenden Person lebt, so dass nicht nur von sporadischen Besuchen gesprochen werden kann (BSG v. 07.11.2006 -. B 7b AS 14 / 06R).

Vorschläge:
§ 7 SGBII;FW § 7 SGBII; § 36 SGBII;FW § 36 SGBII; § 38 SGBII;FW § 38 SGBII; BSG v 07.11.2006 -.B 7 b AS 14/06 R

Stoppen:31.07.2017

WDB-Beitragsnummer:070024

Haben Untersuchungshäftlinge Ansprüche nach dem SGB II?

Personen, die sich in einer richterlich angeordneten Anstalt zum Vollzug einer Freiheitsstrafe befinden, sind von den Leistungen des SGB II ausgeschlossen (§ 7 Abs. 4 Satz 2 SGB II).

Der Leistungsausschluss gilt ab dem ersten Hafttag. Dies gilt für alle SGB II-Leistungen.

Solange die Bedarfsgemeinschaft aufrechterhalten wird (Voraussetzung: Existenz eines weiteren erwerbsfähigen Leistungsberechtigten), werden die verbleibenden Einkünfte und das vorhandene Vermögen für den Bedarf der verbleibenden Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft abgegolten. Der hilfebedürftige Partner muss als einzigartig betrachtet werden und somit wird der komplette Regelbedarf erkannt. Aus verfahrensrechtlichen Gründen ist das inhaftierte Ehepaar nicht als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft gemeldet und wird bei der Aufteilung des Wohn- und Heizbedarfs pro gemeinsamem Kopf nicht berücksichtigt.

Vorschläge:
§ 7 SGBII;FW § 7 SGBII

Stoppen:07.08.2017

WDB-Beitragsnummer:070018

Standard-Tageslohnanforderung (bei Bedarf in bar) für Obdachlose.
1. Hat o.a. Befriedigt der Personenkreis wirklich alle Bedürfnisse nach § 20 SGB II (Stichwort: Telefon, Fax, Möbel, Geräte, Geräte)?
2. Kann wirklich jemand aus dem oben genannten Personenkreis verpflichtet werden, Reservierungen für notwendige Nachkäufe des Standardbedarfs zu reservieren?
3. Gehören Sie einer allgemeinen Volksgruppe im SGB II an?

  1. Das SGB II lässt die Annahme eines Minderbedarfs nicht zu, in diesem Sinne muss immer der volle Regelbedarf gezahlt werden. Die in den technischen Hinweisen genannten individuellen Bedarfswerte sind statistische Werte, die tatsächlich individuell variieren werden und nur als Entscheidungshilfe für die Gewährung von Sachleistungen brauchbar sein können.
  2. Vorbehalte gegenüber notwendigen Anschaffungen muss jeder Bewerber akkumulieren. Besteht dennoch ein einmaliger Bedarf, sollte geprüft werden, ob ein Darlehen nach § 24 SGB II gewährt werden kann.
  3. In § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 SGB II ist als Anspruchsvoraussetzung lediglich ein gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland erforderlich. Ein Wohnsitz (Wohnungseigentum) ist für den Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II nicht erforderlich.

Vorschläge:
§ 7 SGBII;FW § 7 SGBII; § 24 SGBII;FW § 24 SGBII

Stoppen:23.04.2021

WDB-Beitragsnummer:070012

Haben Wohnungslose/Durchreisende einen Anspruch nach dem SGB II? Welcher Arbeitsplatz ist örtlich zuständig?

Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die u.a. seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat. Auch mit dem oben Gesagten sollte dieser Personenkreis immer als diese Anforderung erfüllend angesehen werden.

Es wird nicht zwischen mobilen und sesshaften Obdachlosen unterschieden.

Damit haben Sie Anspruch auf die Leistungen des SGB II.

Bei Personen ohne festen Wohnsitz ist als gewöhnlicher Aufenthalt die Arbeitsstätte maßgeblich, in deren Bereich sich der Leistungsberechtigte tatsächlich befindet.

Stoppen:23.04.2021

WDB-Beitragsnummer:070008

Wie werden die Verfahrenskosten getragen, wenn Sie auf Erstattungsanträge der nach Weisung vom 01.03.2019 vorgelegten Verpflichtungserklärung in Altsachen verzichten?

Grundsätzlich gibt es zwei Gruppen von Fällen:

  1. Verfahren, in denen die Verwaltungsgerichte bereits entschieden haben, sowie
  2. Fälle, in denen eine rechtskräftige Entscheidung noch aussteht.

Für Fallgruppe 1:

Auch hier sind wieder zwei Fälle zu unterscheiden:

a) Hat das Gericht dem Antrag stattgegeben und den angefochtenen Beschluss aufgehoben, so hat es den gemeinsamen Organen auch die Verfahrenskosten auferlegt. In diesem Sinne können die Verpflichteten nun die Erstattung ihrer Anwalts- und Gerichtskosten verlangen.

b) Hat das Gericht die Klage abgewiesen, so hat es gleichzeitig entschieden, dass die verpflichteten Kläger die Kosten des Verfahrens zu tragen haben. Theoretisch kann es nun vorkommen, dass der Schuldner vor dem Verwaltungsgericht keinen Erfolg hatte, die jeweilige solidarische Einrichtung den Tilgungsbescheid aber nachträglich gemäß Weisung (auf Antrag des Schuldners) widerruft. An der Bindungswirkung der endgültigen Kostenentscheidung des Gerichts ändert dies jedoch nichts. Das geltende Recht bietet keine Rechtsgrundlage, dies zu einem späteren Zeitpunkt zu ändern.

Für Fallgruppe 2:

Steht eine rechtskräftige Entscheidung (auch im Berufungsverfahren) noch aus, müssen gemischte Institute die angefochtene Erstattungsentscheidung von Amts wegen überprüfen und bei Vorliegen der Voraussetzungen der Richtlinie widerrufen. Prozessrechtlich können gemischte Anstalten die Liquidation erklären und gleichzeitig die Kosten übernehmen oder das sogenannte Anerkenntnis ausstellen, wonach das jeweilige Verwaltungsgericht die Kosten des Verfahrens einschließlich der Gerichtskosten auferlegt. und die außergerichtlichen Kosten des beklagten Schuldners - auf sie.

Stoppen: 02.04.2019

WDB-Beitrag Nr.: 070089

Wann wechselt der Rechtskreis vom Asylbewerberleistungsgesetz zum SGB II?

Bei einer Änderung des Rechtskreises sind folgende Fallkonstellationen zu unterscheiden.

Grundsätzlich kann die Behörde über einen Asylantrag insgesamt positiv oder negativ entscheiden. Es gibt auch Fälle von sogenannten Split-Authority-Entscheidungen. So wird z. B. von Seiten der Behörden getrennt entschieden, ob Asylbewerber einen Asylantrag im Sinne des Art. 16-A GG stellen und vom BAMF nur als GFK-Flüchtling oder als subsidiär Schutzberechtigter anerkannt werden. Gleiches gilt, wenn Schutzsuchende die Anerkennung als GFK-Flüchtling beantragt haben und nur subsidiären Schutz erhalten.

Die Änderung des Rechtskreises erfolgt Ende des Monats, wenn ein offizieller positiver Bescheid bekannt gegeben wird. Das gilt auch für eine geteilte Entscheidung der Behörden, denn auch diese sind zumindest teilweise positiv.

Die bisherige Regelung, die das BAMF zur Anerkennung der Asylverweigerung nach Art. 16 Abs. 1 GG und damit zur Änderung des Rechtskreises verpflichtete, muss bis zum Ende des Monats der gerichtlichen Entscheidung abgeschlossen sein , entfällt zum 1. September 2019. Das Dritte Änderungsgesetz zum Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) hat klargestellt, dass auch bei gerichtlichen Entscheidungen der Rechtskreiswechsel erst zum Monatsende erfolgt in denen das BAMF dem Gerichtsbeschluss nachkommt und ausstellt, ist positiv. Entscheidung in Vollstreckung der gerichtlichen Entscheidung. Die Novelle des AsylbLG betrifft daher nur diese Regelung (§ 1 Nr. 3 Satz 1 Nr. 2 AsylbLG aF).

Die übrigen Regelungen zum Rechtsbereichswechsel vom AsylbLG zum SGB II bleiben unberührt.

Der gesetzliche Wechsel vom AsylbLG zum SGB II erfolgt einheitlich nach § 1 Abs. 3 AsylbLG unter Wegfall der Leistungsanforderungen nach AsylbLG.

Ende des Monats, in dem die Entscheidung der Behörde bekannt gegeben wurde

Ende des Monats der Gerichtsentscheidung

Der Monat, in dem die Entscheidung der Behörde nach Abschluss des Gerichtsverfahrens mitgeteilt wurde

Asyl i. S. gegen Kunst. 16. GG

X-X

Flüchtling GRP

X-X

Subsidiär Schutzberechtigte

X-X

getrennte Entscheidung

X--

Stoppen:04.09.2019

WDB-Nummer:070080

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Unterweisungen nach Rechtsnorm Technische Unterweisungen der Bundesagentur für Arbeit, angeordnet nach den Gesetzen und §§

FAQs

What is Agentur für Arbeit in Germany? ›

The Bundesagentur für Arbeit (Federal Employment Agency, BA) is a German federal agency in the area of responsibility of the Federal Ministry for Labour and Social Affairs and has its headquarters in Nuremberg.

How many employees does Bundesagentur für Arbeit have? ›

Germany's Bundesagentur für Arbeit (Germany's Federal Employment Agency) plays a central role in meeting these challenges. The agency's 95,000 employees, headquartered in Nuremberg, accompany people through all stages of their careers, helping them find the right jobs and training.

What is ZAV in Germany? ›

German: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) The International and Specialized Services is a branch of the Federal Employment Agency. It seeks qualified professionals worldwide on behalf of the local employment agencies.

How much is the unemployment benefit in Germany? ›

The amount you will receive is based on your income in the 12 months before the termination of your contract. If you have children, you will receive 67% of your average wage; if you don't have children, you'll receive 60%. These figures are subject to a maximum limit of €6900 in West Germany and €6450 in East Germany.

How long does it take to get approved by German federal employment agency? ›

Subcategory “blaue karte eu or pre-approval of the federal employment agency according to § 39 German residence act” – approximately one month.

How do I register in Agentur fur Arbeit? ›

| You need to register as “Arbeitssuchend” (looking for work) – either in person at a local office, or online at the official Jobbörse website: jobboerse.arbeitsagentur.de, entering your data, CV, skills and previous experience on the website.

How many employees does Germany have? ›

In 2021, roughly 1.09 million people were employed in the information technology sector in Germany.

Is ZAV letter mandatory for German visa? ›

It is mandatory to have a binding contract for a highly qualified employment in Germany. In some cases a binding approval letter issued by the competent German Labour Authorities (“ZAV-Zustimmung”) is required in Addition.

Can I move to Germany without a college degree? ›

The German work permit provides the same working rights as a Blue Card without the requirement of a university degree.

Is ZAV required for Blue Card? ›

Some jobs require the approval of the Federal Employment Agency in Germany (often simply called “ZAV”). This is the case, for example, if you want to apply for an EU Blue Card but earn between 3.796 € and 4.866,66 € (in 2023) gross per month.

Can I get unemployment benefits if I quit my job in Germany? ›

In case if you voluntarily quit your job, then you might not get the benefits for the first 3 months after your resignation. You can also apply for Unemployment benefit II if you could not find a job within the first period.

Can my wife claim unemployment benefit? ›

If you are both eligible to claim an out-of work benefit you should consider carefully which one of you should make the claim. For instance, if one person is eligible for Income Support and the other is eligible for Employment and Support Allowance (income-related) then you can claim one of these benefits as a couple.

Am I eligible for unemployment benefits in Germany? ›

Unemployment benefit

As a rule, you must have worked in the last 30 months at least 12 months subject to Social security contributions. If you were mainly in short-term employment, which was limited to no more than 14 weeks from the outset, 6 months of gainful employment may be sufficient.

Is German work visa hard to get? ›

getting a visa is a bit complex, but ultimately predictable and manageable. the visa is not everything. Getting a flat and a work permit is what awaits you once your plane lands in Germany. help is available if you choose to get it, either from your employer or reliable agents in Germany.

How long does it take to get German work visa after interview? ›

German visas take around 6–12 weeks to be processed from the time of an interview with the German consulate. This means you should start the process of your visa application around 4–5 months before your trip to Germany.

Does German employment visa get rejected? ›

If you apply for a Germany Schengen visa, you are expected to submit proof that you have the necessary funds to cover your stay as well as your return. If you could not prove you have enough financial resources, the German visa officers will reject your visa application.

What happens if I quit my job in Germany? ›

When quitting, however, you must also observe the cancellation period. The cancellation period is usually specified in your employment contract. If no specific regulation is mentioned, the statutory cancellation period for you -as an employee- is four weeks to the 15th of a month or four weeks to the end of the month.

Do I need to register as unemployed? ›

It is important to register as an unemployed person and to inform HM Revenue & Customs that you are out of work as it ensures that your National Insurance Contribution will be paid and your state pension won't be affected.

What happens if you get fired in Germany? ›

Entitlements & Severance pay (Abfindung)

There is no statutory severance in Germany. Employees are usually only entitled to severance payments under collective bargaining agreements. In practice, however, employers often compensate dismissed employees to avoid protracted negotiations over dismissals.

Can you work on Sunday in Germany? ›

Working on Sundays or public holidays is generally prohibited, with a few exceptions. If an employee does work, the employer must compensate the employee with corresponding time off within the following two weeks for working on Sunday or eight weeks for working during a public holiday.

How many sick days in Germany? ›

If you're employed in Germany, you're legally entitled to paid sick leave for up to 6 weeks, but only if you can present a sick note ('Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung' in German) from your doctor. Read on to find out what to do when you get sick.

Is it hard to get a job in Germany? ›

1- Is it easy to get a job in Germany? With a huge range of professional opportunities and roles throughout Germany, securing a job isn't as hard as it may be in other countries around the world.

How do I know if my German visa is approved? ›

You can use VFS Global's SMS service to stay updated on the status of your application.
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  1. Website: Click here for applications lodged on or after 02 November 2019.
  2. Web chat: Chat Now
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  4. Helpline Number: +4921173714828.
  5. Visit the Visa Application Centre to track your application.

What happens if German visa is rejected? ›

You can appeal the refusal. The appeal must be submitted within 15 days of the receipt of visa refusal to the Consulate that decided to refuse the visa. The appeal must be an original with the original signature of the appellant, i.e. in person or by mail (not email).

Why was my German visa rejected? ›

Failing to properly communicate with the visa officers, by not answering their questions, misbehaving, or not being able to provide enough information when they ask you about specifics could lead to a visa rejection.

Can I live in Germany without a job? ›

Can I Move to Germany Without a Job? If you are a non-EU national, you cannot live in Germany longer than three months, unless you are working or studying. However, if you meet the requirements, you can apply for a job-seeker visa which allows you to stay in Germany for up to six months as you look for employment.

Can a US citizen go to college in Germany? ›

A student visa is official permission by a foreign government to live and study in that country. All U.S. passport holders planning to be in Germany for more than 90 days (for example, students planning to study for a semester or year) will be required to obtain a residence permit instead of a visa.

Can I get a visa in Germany without a degree? ›

Your job must be related to your education. You do not need a university degree to get a German work visa. Vocational training is enough.

What is the fastest way to get a German visa? ›

The fast-track procedure for skilled workers
  1. Step 1: Authorisation of the employer. ...
  2. Step 2: Contact with the Foreigners' Authority in Germany. ...
  3. Step 3: Conclusion of an agreement between employer and Foreigners' Authority. ...
  4. Step 4: Recognition of the foreign qualification.

Is it hard to get a Blue Card in Germany? ›

It is a simple and unbureaucratic procedure geared to third-country nationals keen to put their talents to use in Germany. Requirements: Applicants must furnish proof that they have a university degree and have been offered a job that would provide gross annual earnings for at least 56.400 euros.

How long does it take to get a work permit in Germany 2022? ›

Applications take about 1-3 months to be processed. After the application has been approved by the Aliens' Authority and –if applicable- by the Work Office (Arbeitsagentur), the Embassy or Consulate General will issue a residence permit in the form of a visa, which will include the authorization to work in Germany.

How long can I stay in Germany after losing job? ›

Unemployment benefits on a blue card or visa

The foreigners' office can decide to extend your residence permit by 6 months to give you a chance to find a job again, while getting ALG1 too. What helps in that case: That you have been in Germany under a work visa or blue card long enough (about 2 years).

Can I claim unemployment benefit if I leave my job? ›

You can claim benefits as soon as you know the date you're stopping work. You'll need to show you had a good reason for resigning, or you might get less money for around 3 months.

How long can I stay unemployed in Germany? ›

The amount you receive, and the duration, depends on how long you have been contributing and the salary you received before you became unemployed.
...
Period of contribution.
Period of contributionAgeEntitlement period
30 months5015 months
36 months5518 months
48 months5824 months
4 more rows

What can I claim if I can't work? ›

In this section
  • Check what benefits to claim if you're sick or disabled.
  • Employment and Support Allowance (ESA)
  • Personal Independence Payment.
  • Disability Living Allowance for children.
  • Attendance Allowance.
  • Carer's Allowance.
  • If you're an adult on Disability Living Allowance.

How many hours can I work on benefits? ›

If you claim Income Support or Jobseeker's Allowance you should normally either be not working or working on average less than 16 hours a week. Partners of people receiving Income Support/Jobseeker's Allowance are able to work for, on average, up to 24 hours a week, without their partner's entitlement being affected.

Do unemployed spouses get Social Security? ›

Even if they have never worked under Social Security, your spouse may be eligible for benefits if they are at least 62 years of age and you are receiving retirement or disability benefits. Your spouse can also qualify for Medicare at age 65.

Which countries pay unemployment benefits? ›

Austria, Belgium, Denmark, Finland, France, Germany, Iceland, Luxembourg, Netherlands, Norway, Portugal, Spain, Sweden and Switzerland provide the most generous unemployment protection systems of all ILO member countries, the report says.

What benefits can I get in Germany? ›

Statutory employee benefits in Germany
  • Leave entitlements. ...
  • Sick leave. ...
  • Minimum wage. ...
  • Overtime. ...
  • Maternity leave and parental benefits. ...
  • Caregiver benefits. ...
  • Pension plans and insurance. ...
  • Competitive salaries.

What is the unemployment benefit? ›

The Unemployment Insurance Fund (UIF) gives short-term relief to workers when they become unemployed or are unable to work because of maternity, adoption and parental leave, or illness. It also provides relief to the dependants of a deceased contributor.

What does the Agentur fur Arbeit do? ›

A German public authority that helps job seekers find work. They offer counselling and financial support.

How do you get approved for federal employment agency in Germany? ›

In general, the approval is granted if the following conditions are met: There is a concrete job offer: the employment contract is usually accepted as proof. The working conditions are comparable with those of domestic employees. The assessment is carried out on the basis of the "Declaration of Employment" form.

Can you get unemployment if you quit Germany? ›

If you are just quitting your job, please note that you won't be able to receive unemployment benefits in Germany for a period of 3 months after your registration at the Arbeitsagentur.

How do I register as unemployed in Germany? ›

If you have yet to find a job, register with your local employment agency (Arbeitsagentur)
  1. If you wish to register yourself as jobless, you can call the following number: 0049 911 1203 1010 (without phone charges)
  2. Or you can use this link.

Do I have to register as unemployed? ›

It is important to register as an unemployed person and to inform HM Revenue & Customs that you are out of work as it ensures that your National Insurance Contribution will be paid and your state pension won't be affected.

How do I get an education voucher in Germany? ›

A Bildungsgutschein (BGS) is an educational voucher that you can obtain from the Agentur für Arbeit or Jobcenter when you are registered in Germany as unemployed. It covers the full costs for your further education course at DCI and you will not have to pay back any fees after completion.

Is it easy to get work permit for Germany? ›

Applications take about 1-3 months to be processed. After the application has been approved by the Aliens' Authority and –if applicable- by the Work Office (Arbeitsagentur), the Embassy or Consulate General will issue a residence permit in the form of a visa, which will include the authorization to work in Germany.

Is it hard to get into a federal job? ›

Many people believe applying for a federal job is a difficult and complicated process, but it is actually very achievable. The search process for federal government jobs can last about 6-18 months, which can be lengthy for many people.

How much does a work permit cost in Germany? ›

The cost for a German work permit (employment visa) is 75 EUR (90 USD). You will need to complete Germany's work permit visa (or employment permit) application form, called Antrag auf Erlaubnis einer Beschäftigung, and get a residence permit or Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels.

How long can I stay in Germany after losing my job? ›

If you lose your job, you have a three-month period during which you can look for another qualified position. If you find a new job within this time, you will then have to get a new German Blue Card updated with your new employment details.

What happens after you quit your job? ›

Your employer may ask you to document the status of your projects, create an operations or handover manual, or help train a colleague to carry out your responsibilities until a replacement is hired. They might even ask you to serve a longer notice period to ease the transition.

Can I go to Germany without a job? ›

Can I Move to Germany Without a Job? If you are a non-EU national, you cannot live in Germany longer than three months, unless you are working or studying. However, if you meet the requirements, you can apply for a job-seeker visa which allows you to stay in Germany for up to six months as you look for employment.

Can I work in Germany without Social Security number? ›

You need to get a social security number (Sozialversicherungsnummer), if you want to work in Germany. Your employer will ask you for this number on your first day at work. Note that you must be registered in Germany to apply for a German social security number.

Can I directly apply for a job in Germany? ›

You can get your perfect job in Germany by searching on the prominent portals online. The job markets in Germany provide direct appointments as well as apprenticeships and graduate schemes that include on-the-job training.

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Author: Dr. Pierre Goyette

Last Updated: 16/03/2023

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